Allgemeiner
Strahlenschutz:
·
Strahlenschutzorganisation,
praxisorientiert und auf Ihre Anforderungen
abgestimmt
·
Beratung bei der
Anschaffung neuer Geräte und
bei der Festlegung allgemeiner apparativer
Ausstattung
·
Beratung
bei der Entwicklung und Bereitstellung neuer Untersuchungs- und
Behandlungsverfahren bzw.
bei
der Einführung neuer Techniken
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Jährliche
Unterweisung im
Strahlenschutz nach Strahlenschutz- und
Röntgenverordnung
(Anlage
A6) nach §38 StrlSchV der Ärzte, technischen Assistenten in der
Medizin und aller sonst tätigen Personen nach Nummer 3.1.4
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Weiterbildung des
Personals
·
Beratung
in Fragen des Strahlenschutzes bei medizinischen
Expositionen
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Beratung zur Optimierung
der Arbeitsabläufe
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Beratung zur Optimierung
der Qualitätskontrollverfahren entsprechend der jeweils aktuellen
DIN
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Überprüfung der
Einhaltung der Kontrollzyklen der verwendeten Geräte hinsichtlich
Medizinproduktegesetz, DIN und weiteren Verordnungen und Gesetzen
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Entwicklung
von Qualitätssicherungs- und Qualitätskontrollmaßnahmen sowie deren
Durchführung
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Wahrnehmung
der Aufgaben und Einhaltung der Anforderungen aus dem
Medizinproduktegesetz (MPG)
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sonstigen
Aufgaben der Qualitätssicherung
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Strahlenschutzberechnungen bei
Neuinstallation, Erweiterung oder Umbau, Sicherheitsmaßnahmen,
baulicher Strahlenschutz, Strahlenschutz in der Abfall-, Abluft- und
Abwasserbeseitigung