start   |   überblick    |   medizinphysiker   |   fachkunde  |   impressum  |   links  

Medizinphysik für Ihre Bedürfnisse

   

Zuverlässiger Medizinphysiker in Ihrer Nähe, besonders im Süddeutschen Raum. In Süddeutschland also Bayern, Baden Württemberg. MPE mit Fachkunde im Strahlenschutz und nach Röntgenverordnung. CTDI Messungen nach DIN EN 61223 - 2 - 6 - 2007 für Sie Kostengünstig und Preiswert nach Absprache, Ich stehe Ihnen in allen Fragen zu Ihrem CT gerne zur Verfügung. Termine mit mir können Sie leicht absprechen. Gerne Berate ich Sie bei Neuanschaffung ihres CT oder PET-CT. Eine CT oder PET CT Neuanschaffung braucht Beratung über die technischen Neuerungen mit den sich ergebenden Möglichkeiten und Verbessungen für Ihren Praxisalltag. Medizinphysiker sind zuverlässig und kennen die Physik und die Medizin. Alle medizinschen Berlange werden mit der Medizinphysik erklärt.

Die fachliche Qualifikation beruht auf einem abgeschlossenen Hochschulstudium der Physik. Der zuständigen Behörde (Bayern Landesamt für Umweltschutz) sind die Nachweise über die Ausbildung der medizinische Belange, die für die Befähigung für einen Medizinphysik-Experten entscheidend sind zu erbringen. Die Behörde bescheinigt nach vorhandener Sachkunde über die Fachkunde (Anlage A2) die alle 5 Jahre aktualisiert werden muss.

... (aus Wikipedia)

Fachkunde im Strahlenschutz

Die Fachkunde im Strahlenschutz ist in Deutschland die notwendige Voraussetzung für eine Reihe von Tätigkeiten beim Umgang mit radioaktiven Stoffen und ionisierender Strahlung wie zum Beispiel Röntgenstrahlung. Die Voraussetzungen für den Erwerb der Fachkunde (geforderte Ausbildung, praktische Erfahrung, zu absolvierende Kurse) richten sich nach den geplanten Tätigkeiten im technischen oder medizinischen Bereich.

Beim Umgang mit radioaktiven Stoffen oder Röntgenstrahlung ist der Nachweis der Fachkunde im Strahlenschutz eine Voraussetzung zur Bestellung zum Strahlenschutzbeauftragten (SSB). Die Anwendung von radioaktiven Stoffen oder Röntgenstrahlung am Menschen erfordert die vorherige Stellung der rechtfertigenden Indikation durch Personen, welche als Ärzte approbiert sind und welche die jeweils erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz besitzen.

Rechtliche Grundlagen

Der Umgang mit Röntgeneinrichtungen und Störstrahlern, in denen Röntgenstrahlung mit einer Grenzenergie von mindestens fünf Kiloelektronvolt durch beschleunigte Elektronen erzeugt werden kann und bei denen die Beschleunigung der Elektronen auf eine Energie von einem Megaelektronvolt begrenzt ist, wird durch die Röntgenverordnung (RöV) geregelt. Darin wird in § 18a die „Erforderliche Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz“ definiert.

Der Umgang mit radioaktiven Stoffen und ionisierender Strahlung (sofern nicht durch die RöV abgedeckt) wird durch die Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) geregelt. Hierin wird in § 30 die „Erforderliche Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz“ definiert.

Umfang und Erwerb der Fachkunde

Der Umfang der für den Strahlenschutz erforderlichen Fachkunde wird durch die Art der vorgesehenen Tätigkeit und durch die Festlegung des innerbetrieblichen Entscheidungsbereichs bestimmt.

Im Bereich der technischen Anwendungen von radioaktiven Stoffen und ionisierender Strahlung ist in den entsprechenden Fachkunde-Richtlinien eine Reihe von Fachkundegruppen definiert. Je nach Fachkundegruppe sind dann bestimmte Kurse oder Kombinationen von Kurs-Modulen (Strahlenschutzkurse) vorgeschrieben, die zum Erwerb der Fachkunde absolviert werden müssen. Auch die Fachkunde-Richtlinien für den medizinischen Bereich definieren verschiedene Kurse und deren Inhalte, welche für die verschiedenen Anwendungen von radioaktiven Stoffen und ionisierender Strahlung am Menschen absolviert werden müssen.

Den verschiedenen oben angeführten Fachkunde-Richtlinien ist gemeinsam, dass der Erwerb der Fachkunde im Strahlenschutz

  • eine für den jeweiligen Anwendungsbereich geeignete Ausbildung,
  • praktische Erfahrung (die sog. Sachkunde) und
  • die erfolgreiche Teilnahme an von der zuständigen Stelle anerkannten Kursen (sog. Strahlenschutzkurse)

voraussetzt.

services

allgemein

röntgen      

neu Konstanzprüfung nach DIN EN 61223-2-6       

neu CTDI-Messung 

nuklearmedizin

strahlentherapie 

kontakt

daniel beyer m.sc.

klosterwaldstr. 31c

87724 ottobeuren

mobil. 0157-73019985

tel. 08332-796739 (privat)

e-mail: danmedphy@gmx.de