Die Fachkunde im Strahlenschutz ist in Deutschland die
notwendige Voraussetzung für eine Reihe von Tätigkeiten beim Umgang
mit radioaktiven Stoffen und ionisierender Strahlung wie zum
Beispiel Röntgenstrahlung. Die Voraussetzungen für den Erwerb der
Fachkunde (geforderte Ausbildung, praktische Erfahrung, zu
absolvierende Kurse) richten sich nach den geplanten Tätigkeiten im
technischen oder medizinischen Bereich.
Beim Umgang mit radioaktiven Stoffen oder Röntgenstrahlung ist
der Nachweis der Fachkunde im Strahlenschutz eine Voraussetzung zur
Bestellung zum Strahlenschutzbeauftragten (SSB). Die Anwendung von
radioaktiven Stoffen oder Röntgenstrahlung am Menschen erfordert die
vorherige Stellung der rechtfertigenden Indikation durch Personen,
welche als Ärzte approbiert sind und welche die jeweils
erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz
besitzen.